Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie soll beschlossen werden
Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie gebilligt. Das Gesetz wird voraussichtlich Heute im Plenum beschlossen.
„Mit höheren Rücknahmequoten für wichtige Abfälle, dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel – wie Plastikbesteck oder Teller – und der Erhöhung der Anforderungen an Abfallvermeidungsprogramme der Kommunen haben wir wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft gestellt. Dies dient dem Schutz unserer Umwelt und der Ressourcen.
Ziel ist es, mehr Abfälle zur Herstellung hochwertiger Produkte zu nutzen. Dabei wollen wir im Bereich der öffentlichen Beschaffung vorangehen. Doch das kann nur ein erster Schritt sein. Es geht jetzt darum, den Einsatz von Abfällen in der Breite zu verbessern. Dazu müssen Produktgruppen identifiziert werden, bei denen der Einsatz möglich ist. Zudem müssen die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz recycelter Stoffe überprüft werden. Hemmnisse müssen jetzt schnell abgebaut werden. Wir haben der Bundesregierung hier klare Arbeitsaufträge gegeben.
Besonders wichtig ist es uns, die Kreislaufwirtschaft mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen weiterzuentwickeln. Das ist gerade angesichts der aktuellen Belastung vieler Unternehmen dringend geboten. Deshalb hat die Unionsfraktion in einem Änderungsantrag durchgesetzt, dass die Anforderungen an die Unternehmen bei der Bereitstellung von Daten zur Chemikaliensicherheit auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden“, so die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött.