Schüler erleidet Augenverletzung und wird erfolgreich operiert / Experten des Universitätsklinikum Freiburg warnen vor Gefahren durch illegale Laserpointer.
Ein zwölfjähriger Junge wurde Ende Oktober in die Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg mit schweren Sehstörungen eingeliefert. Ein Mitschüler hatte ihm mit einem Laserpointer aus wenigen Metern Entfernung in das linke Auge geleuchtet. „Die Netzhaut wurde geschädigt und es kam dadurch zu einer Einblutung. Der Junge konnte anschließend nur noch grobe Konturen und Bewegungen erkennen“, sagt Prof. Dr. Wolf A. Lagrèze, Leitender Arzt der Sektion Neuroophthalmologie, Kinderophthalmologie und Schielbehandlung der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg. Der Patient hatte Glück im Unglück: Die Einblutung konnte durch eine Operation komplett entfernt werden. Bleibende Schäden wurden verhindert und nach etwa einer Woche konnte der Schüler wieder normal sehen. „Nicht immer geht ein solcher Unfall derart glimpflich aus“, ergänzt Lagrèze. Der Experte warnt deshalb eindringlich vor einem unbedachten Umgang mit den starken Laserpointern.
Laserpointer sind kein Spielzeug
Bei dem verwendeten Produkt handelte es sich um einen Laserpointer der Klasse drei, dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. Häufig werden die Produkte über das Internet erworben. „Einige Pointer bieten Farbeffekte und Muster und geraten als Spielzeug schnell in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Oft fehlt auch ein entsprechender Sicherheitshinweis“, sagt Lagrèze. Schwächere Laserpointer, die üblicherweise bei Vorträgen verwendet werden, gehören der Klasse eins oder zwei an. Sie gelten zwar als augensicher, können bei direktem Einstrahlen ins Auge aber ebenfalls zu langfristigen und teilweise irreversiblen Schäden an der Netzhaut führen.
Lagrèze betont deshalb: „Wer versehentlich in einen Laserstrahl geblickt hat und anschließend ein Flimmern, verschwommene oder blinde Flecken im Sichtfeld bemerkt, sollte sich unbedingt sofort in augenärztliche Behandlung begeben. Eltern und Erzieher müssen dafür Sorge tragen, dass derart starke Laser nicht in den Umlauf gelangen.“