Grundversorgung mit Internet besser über 5G-Mobilfunk als über Satellit umsetzen

Zum bisherigen Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet.

„Der bisherige Entwurf der Bundesnetzagentur bereitet schon jetzt einige Sorgen. Trotz offensichtlicher Zweifel der eigenen Gutachter hat die Bundesregierung für Internetverbindungen über Satelliten noch nicht einmal eigene Praxistests durchgeführt. Es wurde nicht getestet, ob Videokonferenzen für Homeschooling und Homeoffice ruckelfrei möglich sind. Nach mittlerweile zwei Jahren Pandemie ist das für die Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs unhaltbar. Die Bundesregierung darf nicht nur vom Schreibtisch aus entscheiden.

Als Grundversorgung dürfen Internetanschlüsse über Satelliten nur vorgesehen werden, wenn jegliche technischen und finanziellen Zweifel ausgeräumt sind. Bis dahin fordern wir, dass der zukünftige Rechtsanspruch der Bürger zumindest über leistungsfähige Mobilfunkanschlüsse per 5G erfüllt wird. Das ist das mindeste, was der Digitalminister den Bürgern im Jahr 2022 garantieren sollte, bis seine Strategie zum flächendeckenden Glasfaserausbau fertig ist.

Das einzige Ziel von Bundesminister Wissing scheint bislang zu sein, jegliche Ausbaukosten und Belastungen für die Telekommunikationsnetzbetreiber zu vermeiden“ , so der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Reinhard Brandl.