Bayern beschließt weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Am Freitag, 4. März 2022, werden die Corona-Maßnahmen in Bayern erneut gelockert. Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Wirkung ab 4. März 2022 angepasst. Die Gastronomie einschließlich der Schankwirtschaften und das Beherbergungswesen sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Clubs und Diskotheken dürfen unter der 2G-plus-Regelung wieder öffnen. Soweit bisher Kapazitätseinschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, werden diese vereinheitlicht: Künftig dürfen maximal 75 Prozent der Kapazität genutzt werden, bei einer absoluten Obergrenze von 25.000 Personen. In den Schulen entfällt die Maskenpflicht im Sportunterricht.

Ab sofort Terminbuchungen für Novavax-Impfungen in München möglich

Die erste Lieferung des Novavax-Impfstoffs hat die Landeshauptstadt München erreicht. Ab sofort können über das Impfportal des Freistaates BayIMCO Impf-Termine für den Novavax-Impfstoff im Impfzentrum Riem und den Impf-Außenstellen (Marienplatz, Pasing Arcaden, Theresienwiese, Gasteig) gebucht werden. Mit Novavax werden vorerst nur Personen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich geimpft, für die die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Impfwillige müssen durch Dokumente nachweisen, dass sie der betroffenen Personengruppe angehören.

Neue Einreiseverordnung: Deutschland streicht 62 Länder von der Hochrisikoliste

Im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Virusvarianten ruft die Omikron-Variante weniger schwerwiegende Erkrankungen hervor. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist daher mit Inkrafttreten der neuen Einreiseverordnung ab Donnerstag, 3. März 2022, keine Staaten und Regionen mehr aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante als Hochrisikogebiete aus. 62 Länder werden von der Hochrisikoliste gestrichen. Eine Einstufung als Hochrisikogebiet ist aufgrund der Verbreitung anderer Virusvarianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften weiterhin möglich. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Impfung schützt auch Schwangere vor schweren COVID-19-Verläufen

Intensivmediziner*innen des Universitätsklinikums Würzburg haben im Rahmen der CRONOS-Registerstudie schwere Krankheitsverläufe bei Schwangeren erforscht, die sich mit SARS-CoV-2- infiziert haben. Erste Daten der Untersuchung wurden nun im Journal of Clinical Medicine publiziert. Dem Forschungsteam zufolge stellt eine Schwangerschaft einen Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe dar. Die Frühgeburtenrate bei den Frauen, die eine invasive Beatmungsbehandlung erhielten, war signifikant erhöht. Eine Impfung schützt auch Schwangere vor einem schweren Verlauf. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen ungeimpften Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty.