Stärkung unserer inländischen Apotheken – Ungleichgewicht nach dem EuGH-Urteil wird endlich behoben

Der Deutsche Bundestag beschließt am morgigen Donnerstag das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.

„Mit unserem Gesetz stärken wir unsere Apotheken vor Ort und leisten damit einen weiteren Beitrag zur zuverlässigen Medikamentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Wie wichtig das ist, haben wir einmal mehr während der Corona-Pandemie gemerkt: Die eigene Herstellung von Desinfektionsmitteln durch die Apotheken war ein wesentlicher Baustein für die Versorgung von Menschen mit Produkten zum persönlichen Schutz. Auch der Botendienst, gerade im ländlichen Raum oder für Menschen, die gerade während der Pandemie nicht selbst eine Apotheke aufsuchen können, hat sich bewährt.

Deswegen war es höchste Zeit, dass wir jetzt mit unserem Gesetz die Ungleichheit beenden, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes seit Oktober 2016 geherrscht hat: Gerne hätten wir ein komplettes Rx-Versandhandelsverbot gesetzlich geregelt. Das ließ ich aufgrund der europarechtlichen Hürden nicht rechtssicher umsetzen.

Deshalb schreiben wir die sogenannte Gleichpreisigkeit fest. Im Sozialgesetzbuch ist nun verbindlich geregelt, dass für gesetzlich Versicherte bei der Abgabe verordneter Arzneimittel keine Zuwendungen gewährt werden dürfen. Außerdem führen wir zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ein, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Den Botendienst für die Apotheken vergüten wir nun dauerhaft. So kommt dieses Gesetz sowohl unseren Apotheken vor Ort als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die nur dort persönliche Beratungsgespräche sowie Nacht- und Notdienste vorfinden”, so die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag.